Entgelt

Wie setzen sich die Gesamtkosten für die Betreuung meines Kindes zusammen?

  • Die Gesamtkosten setzen sich aus den Betreuungsentgelt und der Verpflegungspauschale zusammen.


  • Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Dauer der Betreuung. 


  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Landkreis Peine durch das Team Kindertagespflege ein Zuschuss zur Kindertagespflege gewährt werden.


  • ‍Für Kinder unter 3 Jahren könne für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege von den Eltern Kostenbeiträge erhoben werden. Diese richten sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Umfang der Betreuungszeit. Weitere Informationen erhalten sie hier


  • Für Kinder ab 3 Jahren übernimmt der Landkreis, unter bestimmten Vorrausetzungen, die gesamten Betreuungsentgelte.


  • ‍Die Verpflegungspauschale ist nicht in den Betreuungsentgelt enthalten und beträgt 80,00 € pro Monat. Diese Pauschale deckt die tägliche Vollverpflegung inkl. Getränke und Snacks. Ihr Kind braucht keine Brotdose mitzubringen.


  • Für Familien die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten werden die Kosten für die Mittagsverpflegung über die Bildungskarte abgerechnet.

Wie erhalten Eltern einen Zuschuss zur Kindertagespflege?

Von den Erziehungsberechtigten ist ein Antrag auf Zuschussgewährung vor Beginn der Betreuung in Kindertagespflege zu stellen. Wird ein Zuschuss für die Betreuung gewährt, erhält die Kindertagespflegeperson vom Jugendamt eine laufende Geldleistung.


Einzelheiten dazu sind der Satzung über die Kindertagespflege im Landkreis Peine zu entnehmen.

Hier sind die Anträge zum Download zu finden